Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die Ihnen als Arbeitnehmer oder Pensionist in Österreich weiterhelfen können – zu den Themen Arbeitnehmerveranlagung, Steuerbegünstigungen auch im Falle einer Behinderung und Werbungskosten sowie weitere Tipps.Diese und weitere Informationen können Sie auch unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung.html finden und nachlesen.
Der Steuertarif
Eine kurze Übersicht über die drei Tarifstufen, die Steuerabsetz-beträge und die Berechnung der Lohnsteuer. – Anhang 1
Unterscheidung zwischen Lohn- und Einkommensteuer
Nachfolgend die begriffliche Unterscheidung zwischen Lohn- und Einkommensteuer – Anhang 2
ArbeitnehmerInnenveranlagung – Allgemeines
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). – Anhang 3
Das Verfahren beim Finanzamt
Antragsstellung – elektronisch oder in Papierform
Was benötigen Sie für Ihre Arbeitnehmerveranlagung und wie bringen Sie diese beim Finanzamt ein. – Anhang 4
Sonderausgaben
Das Einkommensteuergesetz 1988 zählt bestimmte private Ausgaben auf, die steuerlich begünstigt werden. Sind die aufgezählten Ausgaben gleichzeitig Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dann sind sie als solche abzugsfähig. – Anhang 5
Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die objektiv in Beziehung mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen. – Anhang 6 (mit Neuregelung Pendlerpauschale)
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind ebenso wie die Sonderausgaben Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären. Sie bewirken ein erhöhtes Existenzminimum und betreffen damit nicht frei verfügbare Einkommensteile. – Anhang 7
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist: Krankheitskosten – Kostenübernahme für einkommensschwache (Ehe-)Partner – Krankheitskosten (Diätkosten), für die es ein eigenes Pauschale gibt – Kurkosten – Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim oder für die Hausbetreuung – Begräbniskosten – Kinderbetreuungskosten: Alleinerzieher Siehe Anhang 8
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt – Anhang 9
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
Alle Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderungen und welche Kosten Sie steuerlich absetzen können. – Anhang 10
Das Steuerbuch
Wichtige Tipps und Informationen mit praktischen Beispielen zur Arbeitnehmerveranlagung auf einen Blick für die letzten fünf Veranlagungsjahre. Das Steuerbuch 2015 in gedruckter Form liegt bei den Finanzämtern auf. Sie können sich dieses aber auch nach Hause zuschicken lassen:
Bestellungen – Publikationen, Bundesministerium für Finanzen GS-KO – Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll
Zusammengestellt von Helene Gruber
helene.gruber@parkinsonline.info
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